Straßenzulassung

Elektro-Skateboards sind in Deutschland im Straßenverkehr (noch) nicht zugelassen.
Sie dürfen nur auf privatem Gelände oder dafür freigegebenen Flächen gefahren werden.
In anderen Ländern wie USA Kalifornien sind sie schon längere Zeit erlaubt: AB-604 Electrically motorized boards

Es gibt jedoch Hoffnung, denn:
Am 23. September 2016 hat der deutsche Bundesrat in der 948. Sitzung (Drucksache 332/16 (Beschluss) ab Seite 3)
die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für Elektro Skateboards und andere Fahrzeuge mit Elektroantrieb zu regeln. (Willst du den Tag an dem das passiert nicht verpassen dann melde dich bei unserem Newsletter an.)

Bis dahin können jedoch folgende Straftaten / Ordnungswidrigkeiten geahndet werden:
Fahren ohne Versicherungsschutz – Straftat
Fahren ohne ABE – Ordnungswidrigkeit
Fahren auf Gehweg/Fahrradweg – Ordnungswidrigkeit
Fahren eines nicht verkehrstüchtigen Fahrzeuges – Ordnungswidrigkeit
Fahren ohne Führerschein - Ordnungswidrigkeit

Die einzige Straftat ist zwar das Fahren ohne Versicherungsschutz, die anderen Ordnungswidrigkeiten können kumuliert aber schon teuer werden und ohne Führerschein kommen auch Punkte dazu. 

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